Die Aus-, Fort- und Weiterbildung für PsychotherapeutInnen wird in Österreich durch das Psychotherapiegesetz geregelt.
Grundvoraussetzungen zur Qualifizierung als PsychotherapeutIn sind u.a. die erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums.
Der ÖBVP hat als Berufsvertretung die Aufgabe, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen zu zertifizieren und damit für die KonsumentInnen die größtmögliche Sicherheit in Hinblick auf die Qualität zu gewährleisten, in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit.
Das Forum Fortbildung ist eine Einrichtung des ÖBVP.
Das aktuelle Programm finden Sie hier.
(Alle anderen Institutionen sind mit dem ÖBVP nicht verbunden.)
Wichtige Unterlagen betreffend Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Praktikumseinrichtungen für das Propädeutikum (vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannt) und das Fachspezifikum können Sie in der Online-Datenbank des Bundesministeriums abrufen.