Die Weiterentwicklung der Psychotherapie verlangt im Interesse einer optimalen Betreuung intensive Fortbildung (§14 Abs.1). Neben der Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen zählt hiezu auch die Fortbildung durch die Lektüre der einschlägigen wissenschaftlichen Zeitschriften und Literatur. Regelmäßige Fortbildungen von einer Woche jährlich werden die untere Grenze bilden.
(zitiert nach: Psychologengesetz Psychotherapiegesetz. Kurzkommentar von Kierein, Michael / Pritz, Alfred / Sonneck, Gernot. Wien 1991, S. 109-112.)
Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in der Dauer von mindestens neunzig Stunden im Zeitraum von drei Jahren kann als allgemein akzeptierter Richtwert genannt werden.
(zitiert nach: Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Richtlinie der Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen auf Grundlage eines Gutachtens des Psychotherapiebeirates)
Wichtige Unterlagen der Weiterbildungskommission und Richtlinien des Ministeriums etc. finden Sie hier.
Als neues Service bieten wir für all jene, die eine Veranstaltung vom ÖBVP zertifizieren lassen, eine TeilnehmerInnen-Bestätigung. Diese wird nach erfolgreicher Antragstellung mit der Möglichkeit das eigene Logo einzufügen zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es ab sofort für alle AnbieterInnen von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen einen vorgefertigten Evaluierungsbogen in den das eigene Logo ebenfalls eingefügt werden kann.
Auch Einrichrichtungen, die nicht Mitglieder des ÖBVP sind, wurden zertifiziert:

Die Weiterbildungskommission (WBK) wurde vom BUVO eingerichtet und besteht aus 5 Mitgliedern:
Dr. Norbert Chimani (AMFO)
DSA Ingrid S. Farag, MAS (Präsidium)
Mag.a Michaela Frank (LFO)
Mag. Franz Lagger (KFO)
Konrad Wirnschimmel (AMFO)