Das Propädeutikum besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung, die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind.
Das psychotherapeutische Propädeutikum ist KEINE Berufsausbildung. Mit dem erfolgreichen Abschluß des Propädeutikums haben Sie keine gesetzliche Befähigung für Psychotherapie (oder eine anderen psychosoziale Tätigkeit). Das Propädeutikum ist lediglich die allgemeine Voraussetzung für den speziellen zweiten Teil der Psychotherapieausbildung, siehe Fachspezifika.
In der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit, Familien und Jugend werden 22 anerkannte propädeutische Ausbildungseinrichtungen geführt. 9 propädeutische Ausbildungseinrichtungen sind ordentliche Mitglieder im ÖBVP. Die Propädeutika sind im Ausbildungs- und Methodenforum (AMFO) vertreten wobei ein/e Delegierte/r aus dem Kreis der Propädeutika stimmberechtigt ist.
Eine Liste aller Propädeutikumsanbieter finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit. Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen zu Praktikumsstellen für PropädeutikumsteilnehmerInnen, PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision, sowie Formulare für Personen, die keinen Quellenberuf im Sinne des Psychotherapiegesetzes haben, aber dennoch die Ausbildung zur PsychotherapeutIn beginnen möchten.