Die psychotherapeutische Behandlung basiert an sich auf der Freiwilligkeit der(s) zu Behandelnden. Bei der Therapie Transsexueller existiert allerdings eine Empfehlung bzw. ein Erlass des Obersten Sanitätsrates, durch welchen die Psychotherapie „verpflichtend" vorgeschrieben wird. Es gibt eine vorgeschriebene Mindestzeit von einem Jahr bzw. eine Mindestzahl von 50 Stunden.
Im Zuge des Therapieprozesses wird die Entwicklung der Geschlechtsidentität, diepsychosexuelle Entwicklung und die derzeitige Lebenssituation bewusst gemacht und bearbeitet. Ein wichtiger Aspekt im psychotherapeutischen Prozess ist auch das soziale Umfeld (Familie, Partner, Kinder, Schule) mit einzubeziehen. Weiters wird der Wunsch nach der Operation hinterfragt und die geschlechtliche Disharmonie aufgezeigt und thematisiert, um eine individuelleLösung zu erarbeiten.
Es werden die Möglichkeiten und Grenzen der somatischen Behandlungen erörtert(Hormone, Operation und ev. Folgen), sowie die spezifischen Erwartungen an dasOperationsergebnis (Aussehen, Funktionalität, Sexualität) bearbeitet.
Eine wichtige Rolle fällt der Psychotherapie auch im Zusammenhang mit dem "Alltagstest" ("real life test") zu. Der/die Patientln muss ein Jahr, sowohl privat wieauch beruflich, in der Rolle des angestrebten Geschlechts leben, um irreale Erwartungen und Vorstellungen revidieren zu können, bevor irreversible Maßnahmenerfolgt sind.
Demnach muss die Psychotherapie vor der somatischen Behandlung (z.B. Hormonbehandlung) einsetzen. Die hormonelle Behandlung sollte ebenfalls über ein Jahrerfolgen, bevor die Indikationsstellung zur Operation erfolgt. Es erweist sich alssinnvoll, die Psychotherapie auch nach erfolgter Operation fortzusetzen, um die oftschwierige soziale und gesellschaftliche Integration zu sichern. Inwieweit der/diePatientln die Therapie als hilfreich empfindet, hängt davon ab, wie sehr er/sie sichauf den therapeutischen Prozess einläßt.
TRANSSEXUALITÄT - 5 Jahre - und (k)ein bisschen weise?
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