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Aktuelles

09.02.2024 - Unterstützung der Stellungnahme zum neuen Psychotherapiegesetz

Wir möchten uns bei allen bedanken, die die Stellungnahme unterstützt haben! 

Es wurden bereits 921 Unterstützungen abgegeben!

Auf der Parlamentsseite, ist die Stellungnahme öffentlich einsehbar:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/251810/

Unsere FAQs zur Psychotherapie-Ausbildung auf unserer Website werden laufend ergänzt:
https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtliches/psychotherapiegesetz
  

30.01.2024 - Gemeinsame Stellungnahme zum Psychotherapiegesetz

Die Berufsverbände ÖBVP, VÖPP und STLP legten zum Entwurf des neuen Psychotherapiegesetzes eine gemeinsame Stellungnahme vor.

Alle drei Berufsverbände begrüßen den Gesetzesentwurf, insbesondere die dreiteilige Ausbildung der Psychotherapie mit Bachelor- und anschließendem Masterstudium an Universitäten sowie den dritten postgradualen Ausbildungsteil über Fachgesellschaften.

Lesen Sie die gemeinsame Stellungnahme der Berufsverbände ÖBVP, VÖPP und STLP.

11.01.2024 - Psychotherapiegesetz NEU geht in Begutachtung

v.l.n.r.: Gesundheitsminister Johannes Rauch, ÖBVP-Präsidentin Barbara Haid und Bildungsminister Martin Polaschek lächeln erfreut in die Kamera.

Das neue Psychotherapiegesetz mit der darin enthaltenen Akademisierung der Psychotherapieausbildung ging am 11.01.2024 in die Begutachtung. Mittlerweile ist die Begutachtungsphase bereits abgeschlossen.

Ein erklärtes Ziel des ÖBVP, die Akademisierung unseres hochprofessionellen, gesetzlich geregelten Gesundheits- und Heilberufes Psychotherapie, ist damit erreicht!

Mit dem neuen Psychotherapiegesetz wird ein weiterer Meilenstein in Entwicklung, Lehre, Wissenschaft und Forschung sowie der Qualitätssicherung und dem Beschwerdemanagement der Psychotherapie gesetzt. Die Ausbildung wird ähnlich wie bei Fachärzt:innen in drei Abschnitten erfolgen. Nach einem Bachelorabschluss erfolgt das Masterstudium Psychotherapie und anschließend der dritte praktische Ausbildungsteil in Kliniken, Lehrpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Fachgesellschaften mit ihren hochqualifizierten Lehrtherapeut:innen werden diese Ausbildung mit Theorieinput, praktischer Anleitung, Supervision, sowie im Rahmen von Selbsterfahrung durchführen und begleiten. Der hohe Standard der Ausbildung wird mit einer staatlichen Approbationsprüfung abgeschlossen und qualitätsgesichert. Das Gesetz gewährleistet, dass der aktuelle Stand der Psychotherapiewissenschaft immer in die laufenden Behandlungsprozesse einfließt.

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