Rahmenbedingungen

Verschwiegenheit

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Schweigepflicht (§ 15 PthG). Diese dient dem Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Klient:innen und Therapeut:innen, die für den Erfolg der Psychotherapie unerlässlich ist.

Unverbindliches Erstgespräch

Im Erstgespräch stehen Ihre Anliegen, Ziele und Erwartungen an die Therapie im Mittelpunkt. Dieses Kennenlernen ist entscheidend für eine erfolgreiche Therapie, da ein Raum des Vertrauens und der Offenheit geschaffen werden muss.

Rhythmus und Dauer der Psychotherapie

Der Rhythmus der Therapiestunden kann individuell festgelegt werden. Zu Beginn ist es oft hilfreich, wöchentliche oder zweiwöchentliche Sitzungen zu vereinbaren. Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihrer Lebenssituation und den zu behandelnden Themen.

Absagevereinbarung

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage bis 24 Stunden vorher kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen wird der volle Kostensatz in Rechnung gestellt.

Kosten

Eine Therapiestunde kostet € 70,-.

Da ich noch als Psychotherapeutin unter Supervision arbeite, ist eine Rückerstattung von der Krankenkasse nicht möglich.

Mitgliedschaft

Ich bin Mitglied der GLE Österreich – Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse, beim ÖBVP - Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie sowie beim ÖBM – Bundesverband für Mediation.

Barbara Spiegel, MSc - Existenzanalyse