Ziel der Psychotherapie ist die Entlastung von Leidensdruck sowie die Erreichung persönlicher Reife, Autonomie, Beziehungsfähigkeit, Rollenflexibilität und Selbstverantwortung. Dies wird durch die Erarbeitung einer tragfähigen Beziehung zwischen Klientin und Therapeutin erreicht.
Im psychotherapeutischen Prozess sollen neue Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten entwickelt werden.
Im Rahmen der Psychotherapie besteht strengste Verschwiegenheitspflicht und ein gesetzlich abgesicherter vertraulicher Rahmen. Psychotherapie kann nur freiwillig erfolgen.
Das Psychodrama wurde Anfang des 20. Jahrhunderts von Jacob Levy Moreno in Wien entwickelt. Es dient seit den Anfängen zur Heilung psychischer Erkrankungen und gründet sich auf eine Philosophie, die von humanistischen Werten geprägt ist. Im Psychodrama werden kreative Ressourcen und spontane sowie soziale Potentiale eines Menschen zur Problembewältigung aktiviert.
Im systemischen Ansatz werden Patientinnen und Patienten als Teil einer größeren Einheit (Familie, Partnerschaft, Arbeitsplatz) gesehen. Angestrebt werden dabei Änderungen im System, wie zum Beispiel die Erarbeitung neuer Kommunikationsmuster oder das Beachten von Grenzen.
Dadurch sollen sich dem/der Einzelnen neue Sichtweisen und Perspektiven eröffnen, die ihm/ihr mehr persönliche Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit ermöglichen.
Die Therapie erfolgt vor allem in Gesprächen oder mit Hilfe von erlebnisaktivierenden Techniken, wie zum Beispiel Rollenspiel und Aufstellungsarbeit.
Es werden ein oder mehrere diagnostische Gespräche hinsichtlich Beschwerdebilder, Leistungsfähigkeit sowie Leistungspotenzial, Persönlichkeit oder Verhaltensweisen geführt und diese durch den Einsatz von psychologischen Diagnoseverfahren vertieft.
Für psychologische Diagnostik ist eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen bei Zuweisung durch eine/n praktische/n Arzt/Ärztin oder eine/n Facharzt/Fachärztin sowie eine/n PsychotherapeutIn mit einer Verdachtsdiagnose nach ICD-10 möglich.
Eingetragene Begutachtungsstelle für die Überprüfung der Verlässlichkeit mit Umgang mit Waffen nach dem WaffG.
Bei krankheitswertigen Störungen ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich. Kostenlose Kassenplätze sind beschränkt vorhanden.