ÖBVP - Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie

ECP & WCP

Der ÖBVP ist als Organisation Mitglied im Europäischen Verband für Psychotherapie (EAP) und des World Council for Psychotherapy (WCP).

Informationen zum European Certificate of Psychotherapy (ECP) für PsychotherapeutInnen

Im Jahr 1998 hat der Europäische Verband für Psychotherapie den ÖBVP als National Awarding Organisation (NAO) mit der Zuerkennung des European Certificate of Psychotherapy (ECP) in Österreich beauftragt. Mit der Verleihung des ECP ist auch die Eintragung in das European Register of Psychotherapy (ECP-R) verbunden.

Welche Vorteile bietet das ECP für Sie?

  • Eintragung in das European Register of Psychotherapy (ECP-R) - auch im Internet mit Foto
  • Eintragung auf der ÖBVP-Website unter ECP-PsychotherapeutInnen
  • Vernetzung mit PsychotherapeutInnen in Europa z. B. in Form eines "Newsletters"
  • Sie haben als ECP-HolderIn das Recht, hinter Ihrer Berufsbezeichnung den Qualifikationshinweis "ECP" anzuführen
  • Ermäßigte Teilnahmegebühren bei EAP-Konferenzen
  • Ermäßigtes Abonnement des International Journal of Psychotherapy
  • Mitarbeit bei EU-Projekten

Seit September 2001 können ausschließlich KollegInnen, die mit Zusatzbezeichnung in die PsychotherapeutInnenliste des Gesundheitsministeriums (BMSGPK) eingetragen sind, um ein ECP ansuchen.

Derzeit gibt es über 750 ECP-HolderInnen in Österreich (Mitglieder und Nicht-Mitglieder des ÖBVP).

PsychotherapeutInnen mit ECP können Sie über unsere PsychotherapeutInnen-Suche abfragen.

Prozedere eines ECP-Antrags

  • Einreichen (englisches Antragsformular mit Foto, Curriculum Vitae auf Englisch, Bestätigung über Eintragung als PsychotherapeutIn im BMSGPK mit Zusatzbezeichnung, Fortbildungsbestätigung, mindestens 3-jährige Tätigkeit ab BMSGPK-Listeneintrag)
  • Genehmigung im ÖBVP-Büro für die österreichische Ebene
  • Weiterleitung an und Anerkennung durch die jeweiligen Methoden-VertreterInnen.
  • Vollständige Anträge ergehen an die Registratorin des EAP - Ivana Slavkovic, die diese auf europäischer Ebene genehmigt
  • Wenn alle 3 Genehmigungsebenen positiv durchlaufen sind, ergeht der vollständige Originalantrag an das Büro des EAP, das danach den Kalligraphen beauftragt, das Zertifikat auszustellen.

Für die Listenführung im European Register of Psychotherapy (ECP-R) entsteht eine jährliche Bearbeitungsgebühr von € 40,00, die vom EAP derzeit für drei Jahre im Voraus eingehoben wird.

Zusätzlich hebt der ÖBVP für die Administration der Listenführung auf der ÖBVP-Website und die notwendige Vertretung des ÖBVP im EAP von Mitgliedern jährlich € 15,00 und von Nicht-Mitgliedern € 25,00 ein.

Links

Weitere Informationen

Über das detaillierte Prozedere, Kosten (Bearbeitungsgebühr und Listenführungsgebühr) und Vorteile des ECP können Sie sich gerne im ÖBVP-Büro informieren.

E oebvp.zimmermann@psychotherapie.at
T +43.1.512 70 90-20