Der ÖBVP ist als Organisation Mitglied im Europäischen Verband für Psychotherapie (EAP) und des World Council for Psychotherapy (WCP).
Im Jahr 1998 hat der Europäische Verband für Psychotherapie den ÖBVP als National Awarding Organisation (NAO) mit der Zuerkennung des European Certificate of Psychotherapy (ECP) in Österreich beauftragt. Mit der Verleihung des ECP ist auch die Eintragung in das European Register of Psychotherapy (ECP-R) verbunden.
Welche Vorteile bietet das ECP für Sie?
Seit September 2001 können ausschließlich KollegInnen, die mit Zusatzbezeichnung in die PsychotherapeutInnenliste des Gesundheitsministeriums (BMSGPK) eingetragen sind, um ein ECP ansuchen.
Derzeit gibt es über 750 ECP-HolderInnen in Österreich (Mitglieder und Nicht-Mitglieder des ÖBVP).
PsychotherapeutInnen mit ECP können Sie über unsere PsychotherapeutInnen-Suche abfragen.
Für die Listenführung im European Register of Psychotherapy (ECP-R) entsteht eine jährliche Bearbeitungsgebühr von € 40,00, die vom EAP derzeit für drei Jahre im Voraus eingehoben wird.
Zusätzlich hebt der ÖBVP für die Administration der Listenführung auf der ÖBVP-Website und die notwendige Vertretung des ÖBVP im EAP von Mitgliedern jährlich € 15,00 und von Nicht-Mitgliedern € 25,00 ein.
Über das detaillierte Prozedere, Kosten (Bearbeitungsgebühr und Listenführungsgebühr) und Vorteile des ECP können Sie sich gerne im ÖBVP-Büro informieren.
E oebvp.zimmermann@psychotherapie.at
T +43.1.512 70 90-20