Die Weiterentwicklung der Psychotherapie verlangt im Interesse einer optimalen Betreuung von den einzelnen PsychotherapeutInnen intensive Fortbildung (§14 Abs.1). Neben der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zählt hiezu auch die Fortbildung durch Lektüre einschlägiger wissenschaftlicher Zeitschriften und Literatur. Regelmäßige Fortbildungen von einer Woche jährlich werden die untere Grenze bilden (zitiert nach: Psychologengesetz Psychotherapiegesetz. Kurzkommentar von Kierein, Michael / Pritz, Alfred / Sonneck, Gernot. Wien 1991, S. 109-112).
Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in der Dauer von mindestens 150 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren kann als allgemein akzeptierter Richtwert genannt werden (zitiert nach: Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Richtlinie der Bundesministeriums für Gesundheit auf Grundlage eines Gutachtens des Psychotherapiebeirates).
Die Weiterbildungskommission (WBK) ist ein Instrument der Qualitätssicherung. Ihre Arbeit hat die Anhebung und Erhaltung hoher fachlicher und organisatorischer Standards bei den Fort- und Weiterbildungsangeboten für graduierte und eingetragene PsychotherapeutInnen zum Ziel. Die WBK wurde vom Bundesvorstand (BUVO) eingerichtet, der auch die Kommissionsmitglieder ernennt.
Zentrale Aufgaben sind:
Geschäftsordnung der WBK (PDF)
Richtlinie der WBK (PDF)
BUVO-Beschluss "Ansatz in der Psychotherapie" (PDF)
Unterlagen für Zertifizierungsanträge finden Sie unter Zertifizierungen