Aus- und Weiterbildung
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung für Psychotherapeut:innen wird in Österreich durch das Psychotherapiegesetz geregelt.
Ausbildung der Berufsgruppe Psychotherapeut:innen
Grundvoraussetzungen zur Qualifizierung als Psychotherapeut:in sind u.a. die erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums sowie des psychotherapeutischen Fachspezifikums.
Vom Gesundheitsministerium (BMASGPK) anerkannte Ausbildungseinrichtungen sowie Praktikumseinrichtungen für das Propädeutikum und das Fachspezifikum sind in der Online-Datenbank des Bundesministeriums abrufbar.
Das neue Psychotherapiegesetz PthG 2024 über die Ausübung der Psychotherapie ist per 01.01.2025 in Kraft getreten, ausgenommen die Regelungen für die sogenannte „Akademisierung“, die erst mit 01.10.2026 in Kraft treten werden. So wird es ab dem Wintersemester 2026 an öffentlichen Universitäten einen Masterstudiengang Psychotherapie mit jährlich 500 Studienplätzen geben. Das Studium kann zusätzlich innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen absolviert werden.
Die "Ausbildung NEU" gliedert sich in 3 Teile:
- Bachelorstudium mit 180 ECTS
- Masterstudium mit 120 ECTS
- Postgradualer Abschnitt mit mind. 82 ECTS
Abgeschlossen wird die Ausbildung nach dem PThG 2024 mit einer staatlichen Approbationsprüfung.
Der postgradualer Ausbildungsabschnitt ist an Fachgesellschaften angesiedelt und zeichnet sich durch die schulspezifische Ausrichtung mit entsprechender Lehrselbsterfahrung und Supervision aus. Die praktische Ausbildung, mit Ausnahme der Selbsterfahrung und Lehrsupervision, ist in Kliniken, psychiatrisch-psychosomatischen Einrichtungen und psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen vorgesehen. Ein Teil kann im niedergelassenen Bereich, insbesondere in Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften absolviert werden.
Für die "Ausbildung ALT" (Propädeutikum und Fachspezifikum) gelten Übergangsfristen.
Lesen Sie dazu unsere FAQs
Inhalt und Umfang der aktuellen Ausbildung
Informationen, Richtlinien und Formblätter sind auf der Website des Gesundheitsministeriums verfügbar.
Für Ausbildungskandidat:innen hat der ÖBVP ein eigenes Gremium eingerichtet: das Kandidat:innenforum (KFO). Im KFO können sich Kandidat:innen vernetzen und austauschen.
Fortbildung
... meint den regelmäßigen Besuch von in- und ausländischen Fortbildungsveranstaltungen im Anschluss an die Ausbildung im Ausmaß von mindestens 6 ECTS (1 ECTS = 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand) im Zeitraum von 5 Jahren. Fortbildung kann methodenspezifisch und methodenerweiternd sein sowie besondere Schwerpunkte beinhalten. Detaillierte Informationen sind im Psychotherapiegesetz geregelt bzw. enthält die Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Gesundheitsministerium.
Das Forum Fortbildung, eine Einrichtung des ÖBVP, bietet eine Reihe von Fortbildungsseminaren speziell für Psychotherapeut:innen. Alle anderen Institutionen sind mit dem ÖBVP nicht verbunden.
Weiterbildung
Nach vollendeter Ausbildung können Psychotherapeut:innen Weiterbildungslehrgänge absolvieren und so eine besondere Befähigung auf einem oder mehreren bestimmten Arbeitsbereichen erlangen. Darunter fallen vor allem zielgruppenorientierte Spezialisierungen (z.B. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie), die Spezialisierung auf Arbeitsschwerpunkte (z.B. Psychosomatik) aber auch methodenerweiternde Techniken.
Zertifizierungen
Der ÖBVP hat als Berufsvertretung die Aufgabe, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen zu zertifizieren und damit für die Konsument:innen die größtmögliche Sicherheit in Hinblick auf die Qualität zu gewährleisten, in enger Kooperation mit dem Gesundheitsministerium.
Die Weiterbildungskommission des ÖBVP hat zu Zertifzierungen wichtige Unterlagen und Kriterienkataloge betreffend Aus-, Fort- und Weiterbildung zusammengestellt.
Informationen zu speziellen Bereichen
Gutachter:innen
Mediationsaus- und -fortbildung
Säuglings-, Kinder- und Jugendpsychotherapie
Trans*Inter*Geschlechtlichkeiten