Aktuelles
FAQ
Warum gibt es aktuell viele Fragen zur psychosozialen Versorgung ab 2026?
Ab 2026 wird die klinisch-psychologische Behandlung kontingentiert als vollfinanzierte Leistung der Sozialversicherung eingeführt. In der öffentlichen Kommunikation werden dabei teilweise unscharfe Begriffe verwendet, wodurch der Eindruck entstehen kann, bestehende Versorgungsstrukturen würden grundlegend verändert. Tatsächlich handelt es sich um eine Erweiterung des Angebots, nicht um eine Ablöse bestehender Leistungen.
Ändert sich durch die neue Regelung bei der klinisch-psychologischen Behandlung etwas am Stand der Psychotherapie?
Nein! Psychotherapie ist seit 1992 gesetzlich verankerte Pflichtleistung der Sozialversicherung und bleibt eine eigenständige, wissenschaftlich fundierte Heilbehandlung mit klar geregelter Berufsbefugnis. An ihrer rechtlichen Stellung oder fachlichen Ausrichtung ändert sich durch die neue Regelung nichts. Psychotherapie ist seit Jahrzenten ein zentraler Bestandteil der medizinischen Regelversorgung und erreicht jährlich hunderttausende Patient:innen im Rahmen sozialversicherungsfinanzierter Leistungen.
Was genau ist ab 2026 neu?
Seit Jahren besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von vollfinanzierten Psychotherapieplätzen über Versorgungseinrichtungen, insbesondere die jeweiligen Versorgungsvereine der Bundesländer ermöglicht werden. Im Jahr 2024 wurden österreichweit über 1.065.000 kassenfinanzierte Psychotherapie-Einheiten allein über Versorgungsvereine erbracht; zusätzlich kommen Kostenzuschussleistungen und weitere Versorgungsformen hinzu.
Neu ist, dass klinisch-psychologische Behandlung als vollfinanzierte Sachleistung angeboten wird. Dafür wurde ein bundesweiter Sachleistungsvertrag zwischen den Sozialversicherungen und dem BÖP abgeschlossen. Es handelt sich nicht um einen Gesamtvertrag und nicht um eine Änderung bestehender psychotherapeutischer Verträge. Dabei sind rund 120.000 Einheiten pro Jahr für klinisch-psychologische Behandlung vorgesehen.
Worin unterscheiden sich Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung fachlich?
Die beiden Leistungen haben unterschiedliche Kernkompetenzen und unterliegen zwei unterschiedlichen Berufsgesetzen.
Psychotherapie ist eine prozesshafte, evidenzbasierte Heilbehandlung, die auf einem kohärenten Theorie-Praxis-Modell basiert und die psychotherapeutische Beziehung als zentralen Wirkfaktor nutzt. Sie ist auf mittel- und langfristige Behandlungsverläufe ausgerichtet. Der Begriff „Psychotherapie“ ist gemäß Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) gesetzlich geschützt. Der Begriff Therapie ist gesetzlich nicht geschützt. Die psychotherapeutische Diagnostik und Gutachtertätigkeit sind gesetzlich geregelte Tätigkeitsprofile.
Klinisch-psychologische Behandlung baut primär auf klinisch-psychologischer Diagnostik sowie strukturierten, meist zeitlich begrenzten Interventionen, Trainings- und Beratungsformaten auf und ist häufig in stationäre oder rehabilitative Kontexte eingebettet.
Weitere Informationen zu der Unterscheidung von Psychologie, Psychotherapie und Psychiatrie sind über folgenden Links abrufbar:
Worin unterscheidet sich die Ausbildung zum:zur Psychotherapeut:in von jener zur Klinischen Psycholog:in?
Mit dem Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) wurde die mehrjährige und intensive Ausbildung akademisiert und besteht nun aus einem Bachelor, dem Master Psychotherapie und der postgraduellen Fachausbildung. Diese Ausbildung umfasst mind. 5.000 Stunden inkl. intensiver Praxis, Selbsterfahrung und Supervision. Sie löst dabei das bisherige Ausbildung Format bestehend aus der Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und dem Fachspezifikum ab. Es handelt sich um ein kohärentes, methodengebundenes Theorie-Praxis-Modell. Der Kompetenzkern besteht aus der intersubjektiven psychotherapeutischen Behandlung, individuellen Entwicklungsprozessen und der Behandlung komplexer Krankheitsverläufe.
Die Ausbildung zur Klinischen Psychologin bzw. zum Klinischen Psychologen basiert weiterhin auf einem Psychologiestudium von mindestens fünf Jahren (Bachelor und Master, 300 ECTS) und einer postgraduellen Fachausbildung, die nach dem Psychologengesetz geregelt ist. Diese postgraduelle Ausbildung hat einen Ausbildungsumfang von ca. 2.098 Praxisstunden und 340 Theorieeinheiten und qualifiziert für klinisch-psychologische Diagnostik und klinisch-psychologische Behandlung. Der Kompetenzkern besteht aus strukturierten Kurzinterventionen, Coping, Alltags- und Lebensbewältigung.