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Mitgliedschaft

Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die Berufsvertretung zur Durchsetzung Ihrer Interessen und Sie kommen in den Genuss von zahlreichen exklusiven Serviceleistungen und Kostenvorteilen.

Mitgliedschaft ruhend stellen

Mitglieder, die eine Pause einlegen möchten (Auszeit, Karenz, etc.), können Ihre Mitgliedschaft vorübergehend ruhend stellen lassen. Dies kann für jeweils ein Jahr (höchstens für 3 Jahre in Folge) beantragt werden. In dieser Zeit wird die Versicherung ebenfalls still gelegt.