Login

Gutachter:innen

Der ÖBVP arbeitet an der Etablierung von gerichtlich beeideten Sachverständigen aus dem Fachgebiet Psychotherapie.

Beim Hauptverband der gerichtlich beeideten Sachverständigen ist die Berufsgruppe der Psychotherapeut:innen mit ihrem Fachgebiet unter der Nummer 12.01 gelistet.

Für die nächste Neuerstellung der Nomenklatur wird vom ÖBVP in Absprache mit dem Justizministerium folgende Systematik für den Bereich Psychotherapie empfohlen:

12 Psychotherapie

12.01 Psychotherapie Allgemein: inkl. Kunstfehler, Diagnostik der psychischen Erkrankung, Arbeitsfähigkeit, Behandlungsanspruch etc.
12.02 Psychotherapeutische Kriminalprognostik: inkl. Gefährlichkeitsprognosen, Schuldfähigkeit, Strafmündigkeit, Behandlungsfähigkeit.
12.03 Psychotherapeutische Diagnostik von psychischen Folgeschäden: inkl. Schadenersatz für psychische Schmerzen, Diagnostik der Psychotraumatisierung und Folgeschäden, Folgen eines Verbrechens u.ä.
12.04 Kinder- und Jugendpsychotherapie: inkl. Misshandlung, Sexueller Missbrauch, kontradiktorische Vernehmung.
12.05 Kinder-, Jugend- und Familienpsychotherapie: inkl. Obsorge- und Besuchsrechtsfragestellungen, Erziehungsfähigkeit, Gefährdungsabklärung, Fremdunterbringung.

Das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz idgF sieht ein gerichtliches Zertifizierungsverfahren vor, in dem die Eignung jener Personen geprüft wird, die sich in die Sachverständigenliste eintragen lassen wollen.

Folgende fachlichen Voraussetzungen sind gefordert:

  • Sachkunde
  • Verfahrensrechtskunde (Kenntnis der wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts und über das Sachverständigenwesen)
  • Gestaltung der Befundaufnahme und Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens aus dem betreffenden Fachgebiet (Gutachtensmethodik)
  • Berufserfahrung in der vom Gesetz geforderten Art und Dauer
  • Ausstattung mit der erforderlichen Ausrüstung für die konkrete Gutachterarbeit im betreffenden Fachgebiet

Weiters ist vor Eintragung in die Liste auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Über das Vorliegen der genannten fachlichen Voraussetzungen holen die entscheidenden Präsident:innen ein Gutachten einer unabhängigen Kommission nach § 4 a SDG ein (Zertifizierungskommission).

Fortbildung und Zertifizierung

Derzeit bietet der ÖBVP keine spezielle Fortbildung zur Vorbereitung auf die Sachverständigen-Zertifizierungsprüfung und anderen Fachthemen an.
Die Zertifizierungsprüfungen finden jedoch grundsätzlich im Hauptverband der Gerichtssachverständigen statt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gerichtsgebundene Gutachtenerstellung werden vor der Zertifizierungsprüfung im Hauptverband der Gerichtssachverständigen im Rahmen eines Wochenendseminars angeboten.