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International: ECP & WCP

Der ÖBVP ist als Organisation Mitglied im Europäischen Verband für Psychotherapie (EAP) und des World Council for Psychotherapy (WCP).

Informationen zum European Certificate of Psychotherapy (ECP) für PsychotherapeutInnen

Im Jahr 1998 hat der Europäische Verband für Psychotherapie den ÖBVP als National Awarding Organisation (NAO) mit der Zuerkennung des European Certificate of Psychotherapy (ECP) in Österreich beauftragt. Mit der Verleihung des ECP ist auch die Eintragung in das European Register of Psychotherapy (ECP-R) verbunden.

Welche Vorteile bietet das ECP für Sie?

  • Eintragung in das European Register of Psychotherapy (ECP-R) - auch im Internet mit Foto
  • Eintragung auf der ÖBVP-Website unter ECP-Psychotherapeut:innen
  • Vernetzung mit Psychotherapeut:innen in Europa z. B. in Form eines "Newsletters"
  • Sie haben als ECP-Holder:in das Recht, hinter Ihrer Berufsbezeichnung den Qualifikationshinweis "ECP" anzuführen
  • Ermäßigte Teilnahmegebühren bei EAP-Konferenzen
  • Ermäßigtes Abonnement des International Journal of Psychotherapy
  • Mitarbeit bei EU-Projekten

Seit September 2001 können ausschließlich Kolleg:innen, die mit Zusatzbezeichnung in die Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums (BMSGPK) eingetragen sind, um ein ECP ansuchen.

Psychotherapeut:innen mit ECP können Sie über unsere Psychotherapeut:innen-Suche abfragen.

Prozedere eines ECP-Antrags

  • Einreichen (englisches Antragsformular mit Foto, Curriculum Vitae auf Englisch, Bestätigung über Eintragung als Psychotherapeut:in im BMSGPK mit Zusatzbezeichnung, Fortbildungsbestätigung, mindestens 3-jährige Tätigkeit ab BMSGPK-Listeneintrag)
  • Genehmigung im ÖBVP-Büro für die österreichische Ebene
  • Weiterleitung an und Anerkennung durch die jeweiligen Methoden-VertreterInnen.
  • Vollständige Anträge ergehen an die Registratorin des EAP - Ivana Slavkovic, die diese auf europäischer Ebene genehmigt
  • Wenn alle 3 Genehmigungsebenen positiv durchlaufen sind, ergeht der vollständige Originalantrag an das Büro des EAP, das danach den Kalligraphen beauftragt, das Zertifikat auszustellen.

Für die Listenführung im European Register of Psychotherapy (ECP-R) entsteht eine jährliche Administrationsgebühr von € 50,00, die vom EAP derzeit für drei Jahre im Voraus eingehoben wird.

Zusätzlich hebt der ÖBVP für die Administration der Listenführung auf der ÖBVP-Website und die notwendige Vertretung des ÖBVP im EAP von Mitgliedern jährlich € 30,00 und von Nicht-Mitgliedern € 40,00 ein.

Weitere Informationen

Über das detaillierte Prozedere, Kosten (Bearbeitungsgebühr und Listenführungsgebühr) und Vorteile des ECP können Sie sich gerne im ÖBVP-Büro informieren.