Paare, die sich trennen oder scheiden lassen wollen, können eine vom Bundeskanzleramt geförderte Mediation in Anspruch nehmen.
Mediation ist eine Form der Konfliktregelung, bei der ein MediatorInnenpaar, meist bestehend aus einer Mediatorin und einem Mediator, die außerdem noch eine berufliche Ausbildung im psychosozialen Bereich und im juristischen Bereich haben, gemeinsam mit Ihnen Lösungen für die Zukunft erarbeitet.
Das MediatorInnenpaar vermittelt, berät und leitet an, bis Sie zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sind. Wie diese Lösung ausschaut, entscheiden Sie.
Eine Stunde mit dem MediatorInnenpaar kostet € 220,--. Ihren Selbstbehalt, der von Ihrem gemeinsamen Einkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder abhängt, können sie der Tariftabelle unter Downloads entnehmen.
Die Mediation wird für 12 Stunden gefördert.
Tariftabelle 2016 (PDF)
Meldeformular über Beginn einer geförderten Mediation 2020 (PDF)
Abrechnungsformular 2018 (PDF)
MediatorInnen, die Mediation gemäß §39c FLAG 1967 anbieten (Mediation in familienrechtlichen Konfliktfällen) auf der Website der AVM