ÖBVP - Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie

Geförderte Mediation

Paare, die sich trennen oder scheiden lassen wollen, können eine vom Bundeskanzleramt geförderte Mediation in Anspruch nehmen.

Wozu?

  • Wir können nicht mehr miteinander reden, werden wir uns jemals einigen können?
  • Ich möchte, dass wir alles ohne Streitereien lösen können, wie sollen wir das schaffen?
  • Wie werden wir alles aufteilen, den Unterhalt und die Beziehung zu unseren Kindern regeln?

Was?

Mediation ist eine Form der Konfliktregelung, bei der ein MediatorInnenpaar, meist bestehend aus einer Mediatorin und einem Mediator, die außerdem noch eine berufliche Ausbildung im psychosozialen Bereich und im juristischen Bereich haben, gemeinsam mit Ihnen Lösungen für die Zukunft erarbeitet.
Das MediatorInnenpaar vermittelt, berät und leitet an, bis Sie zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sind. Wie diese Lösung ausschaut, entscheiden Sie.

Wieviel?

Eine Stunde mit dem MediatorInnenpaar kostet € 220,--. Ihren Selbstbehalt, der von Ihrem gemeinsamen Einkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder abhängt, können sie der Tariftabelle unter Downloads entnehmen.

Die Mediation wird für 12 Stunden gefördert.

Downloads

Tariftabelle 2016 (PDF)

Meldeformular über Beginn einer geförderten Mediation 2020 (PDF)

Abrechnungsformular 2018 (PDF)

Link

MediatorInnen, die Mediation gemäß §39c FLAG 1967 anbieten (Mediation in familienrechtlichen Konfliktfällen) auf der Website der AVM