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Mediation

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator:in) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbstverantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen (siehe §1 Abs 1 ZivMediatG).

Der ÖBVP ist beim Bundesministerium für Justiz als Ausbildungseinrichtung eingetragen und bietet gemeinsam mit der Anwaltlichen Vereinigung für Mediation (AVM) Lehrgänge an. Bisher konnten 20 Lehrgänge abgeschlossen werden.

Fortbildungsveranstaltung zu Mediation und Collaborative Law finden Sie beim Forum Fortbildung des ÖBVP sowie bei unserem Kooperationspartner AVM.

Geförderte Familienmediation

Eltern, bzw. Paare, die sich trennen oder scheiden lassen wollen, können eine vom Bundeskanzleramt geförderte Mediation in Anspruch nehmen. Die geförderte Familienmediation kann von Paaren beansprucht werden, die eine Einigung in Fragen der Trennung/ Scheidung in Bezug auf die Themen der Erwachsenen (Vermögensaufteilung, Unterhaltsfragen) bzw. Themen, die die Kinder betreffen wie Obsorge, Kindesunterhalt oder das Kontaktrecht erzielen möchten.

Diese Form der Mediation wird immer von zwei Mediator:innen im Co-Setting durchgeführt, wobei eine der beiden Mediator:innen einen juristischen Hintergrund und die andere über eine psychosoziale Ausbildung verfügen muss. Der ÖBVP ist gemeinsam mit der AVM (Anwaltliche Vereinigung für Mediation) einer der Rechtsträger der geförderten Familienmediation und stellt Teams aus Psychotherapeut:innen und Rechtsanwält:innen zur Verfügung.

Die Förderung für diese Kosten richtet sich nach dem gemeinsamen Familieneinkommen und nach der Anzahl der Kinder (Sorgepflichten). Dafür sind Nachweise notwendig. Beantragt wird die Förderung vom Mediator:innenteam. Die Paare zahlen lediglich den Selbstbehalt laut Tariftabelle des BKA.