Anlässlich der Nationalratswahl 2019 haben wir den politischen Parteien folgende 5 Fragen in Bezug auf die Psychotherapie in Österreich gestellt:
Der Kostenzuschuss der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals GKK) für eine Psychotherapie-Einzelsitzung beträgt seit 1.9.2018 € 28,-.
Neben den Zuschüssen gibt es stark kontingentierte vollfinanzierte Plätze ("Sachleistungen") – umgangssprachlich auch "Psychotherapie auf Krankenschein" genannt. Dabei bezahlt die PatientIn bei der PsychotherapeutIn nichts, die Psychotherapiekosten werden von der TherapeutIn über Versorgungsvereine mit den Sozialversicherungen abgerechnet. Die Honorare sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ebenso von Versicherung zu Versicherung, aber jedenfalls deutlich unter den üblichen Stundensätzen.
Eine Vereinheitlichung der Strukturen in allen Bundesländern ist derzeit zwischen der Bundesregierung und der Sozialversicherung in Verhandlung. Eine allgemeine Zuschusserhöhung auf € 40 ist ein Verhandlungsziel des ÖBVP. Schon 2014 erfolgte die Erhöhung des Zuschusses auf € 40 durch die BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter; seit 1.1.2020 Teil der BVAEB).
Aufgrund der einschränkenden Zuteilung nach diagnostischen (hoher Schweregrad der Störung) und/oder sozialen Kriterien (Einkommen und Funktionsniveau) und dem de-facto-Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" - entstehen für PatientInnen unzumutbare Wartezeiten auf einen Sachleistungsplatz. In manchen Bundesländern gibt es bereits ab Jahresmitte keine Kassenstunden mehr.
Erhöhung des Zuschusses für Psychotherapie auf 40 Euro durch alle Gebietskrankenkassen, inkl. Valorisierung.
Psychische Erkrankungen verursachen Kosten in Milliardenhöhe
ÖBVP-Positionspapier zur Unterscheidung zwischen Psychotherapie und psychologischer Behandlung 2011 (PDF)
Quelle: Sozialversicherungsträger (Versorgung psychisch Kranker, Juni 2011; Datenbasis 2009)