Das psychotherapeutische Fachspezifikum umfasst einen theoretischen Teil von mindestens 300 Stunden und einen praktischen im Umfang von mindestens 1600 Stunden.
Die Ausbildung dauert je nach gewählter Methode und Ausbildungsträger 3 bis 6 Jahre und setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die Zulassungsbedingungen sind im Psychotherapiegesetz geregelt, die Bewertung der psychotherapeutischen Fachspezifika in ECTS-Credits ist auf der Website des BMSGPK abrufbar.
In der Liste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) werden derzeit 40 anerkannte fachspezifische Ausbildungseinrichtungen geführt.
Diese fachspezifische Ausbildungseinrichtungen sind ordentliche Mitglieder im ÖBVP:
Diese Fachspezifika sind im Ausbildungs- und Methodenforum (AMFO) und im KandidatInnenforum (KFO) des ÖBVP vertreten:
Vorsitzender des AMFO ist Michael Blattny. Vom AMFO werden 5 Delegierte in den Bundesvorstand entsandt.
Vorsitzender des KFO ist Peter Graff. Vom KFO werden 2 Delegierte in den Bundesvorstand entsandt.
BMSGPK-Anerkennungsrichtlinie für psychotherapeutische Ausbildungseinrichtungen 1992 (PDF)
BMSGPK-Anrechnungsrichtlinie für das psychotherapeutische Fachspezifikum 2012 (PDF)
Psychotherapiebeirat-Gutachten zur Anrechnung eines Psychotherapie-Studiums 2005 (PDF)
BMSGPK-Ausbildungsvertragsrichtlinie Fachspezifikum 2002 (PDF)
BMSGPK-Website: Anerkannte psychotherapeutische Methoden in Österreich
BMSGPK-Datenbank mit Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis
BMSGPK-Formblätter für die Zulassung zur Absolvierung des Fachspezifikums