Das Propädeutikum besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung, die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind. Die Zulassungsbedingungen sind im Psychotherapiegesetz geregelt, die Bewertung der psychotherapeutischen Propädeutika in ECTS-Credits ist auf der Website des Gesundheitsministeriums abrufbar.
Das psychotherapeutische Propädeutikum ist KEINE Berufsausbildung. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Propädeutikums haben Sie keinen gesetzlichen Befähigungsnachweis für Psychotherapie (oder eine andere psychosoziale Tätigkeit). Es stellt lediglich die allgemeine Voraussetzung für den speziellen zweiten Teil der Psychotherapieausbildung, das Fachspezifikum, dar.
In der Liste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) werden derzeit 21 anerkannte propädeutische Ausbildungseinrichtungen geführt.
6 propädeutische Ausbildungseinrichtungen sind ordentliche Mitglieder im ÖBVP:
Diese Propädeutika sind im Ausbildungs- und Methodenforum (AMFO) des ÖBVP vertreten, wobei ein/e Delegierte/r aus dem Kreis der Propädeutika stimmberechtigt ist.