Coronavirus - Informationen für Psychotherapeutinnen
Stand: 14. Februar 2023
Der ÖBVP weist alle KollegInnen auf Folgendes hin:
Alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendigerweise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, werden in gleicher Form von den meisten Krankenkassen honoriert, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären.
Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar.
Grundsätzlich sind Sie nicht zu einer Schließung Ihrer psychotherapeutischen Praxis per Verordnung verpflichtet. Um aber eine weitere und vor allem schnellere Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden und damit die Bevölkerung bestmöglich geschützt wird, sollten Sie möglichst auf Telearbeit (Telefon, Internet, Videotelefonie) umsteigen!
Psychotherapie fällt grundsätzlich unter Gesundheitsdienstleistungen, die trotz etwaiger Ausgangsbeschränkungen (diverse COVID-19-Schutzmaßnahmen Verordnungen) in Anspruch genommen werden können.