Die Kosten einer Psychotherapie hängen in erster Linie davon ab, ob und in welcher Höhe die Honorarkosten von einer öffentlichen Stelle oder von den Krankenkassen übernommen werden und welcher Anteil selbst bezahlt werden muss.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Bereits im Rahmen des Erstgesprächs informieren PsychotherapeutInnen über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung.
Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung
ÖGK (vormals GKK) | € 31,50 |
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) | € 42,40 |
SVS (vormals SVA-und SVB-Versicherte) | € 45,00 |
Burgenland
Institut für Psychotherapie im ländlichen Raum (IPR)
Kärnten
ÖGK - Kärnten
Niederösterreich
Niederösterreichische Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung (NÖGPV)
VAP
Oberösterreich
OÖGP
Salzburg
Informationsstelle des SLP
Steiermark
Netzwerk Psychotherapie
VAPP Steiermark
Tirol
Informationen des TLP
Vorarlberg
ÖGK - Vorarlberg
Psychotherapie Voralberg