NÖLP- VEREINSSTATUTEN 2019 (PDF)
Geschäftsordnung für die Landesversammlung des NÖLP (PDF)
Protokoll vom 3.10.2020 der 23. Ordentlichen Landesversammlung des NÖLP (PDF)
www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.753292&version=1633609432
www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.753296&version=1633609433
Der NÖLP hat für euch wieder verhandelt und konnte wieder eine Tariferhöhung erreichen!
Ab 1.4.2022 (rückwirkend) werden bei der BVAEB die Einzeltherapietarife von € 58,00 auf € 61,00 angehoben. Die Tarife für Gruppentherapie steigen von € 23,00 auf € 24,00.
Zuzüglich dazu bezahlt die BVAEB einen Ausgleichszuschlag von 3,4 % pro Einheit, sodass der Tarif € 63,07/ET bzw. € 24,81/GT beträgt.
Zur Erinnerung: NUR bei der BVAEB gibt es vollfinanzierte Psychotherapie bis zur 30. Stunde
Neben den bekannten Finanzierungsvarianten (Kostenzuschuss bzw. Abrechnung über einen Versorgungsverein) steht hier eine zusätzliche, dritte Variante der Abrechnung zur Verfügung:
Vollfinanzierte Psychotherapie bis zur 30. Stunde.
(Dieses Modell war bis 2020 nur für Versicherte der ehemaligen VAEB möglich).
Alle KollegInnen, die in der BMG-Liste als PsychotherapeutInnen eingetragen sind, können BVAEB-Versicherte bis zu max. 30 Stunden voll abrechnen.
Nach Verbrauch dieser Stundenanzahl wird dem/r Patient:in bei einem Fortsetzungsantrag ab der 31. Stunde NUR noch der übliche Kostenzuschuss von € 40,00 gewährt, der/die Patient:in muss die Therapiekosten bei dem/der Therapeut:in vorab bezahlen.
Formulare BVAEB - Vorgehensweise:
Beim Erstgespräch mit Ihrer/m PatientIn füllen Sie die Formulare "Erstrechnung mit Abtretungserklärung" und das Formular "Therapeutenangaben – Diagnostik bei Behandlungsbeginn" aus und schicken diese per Post an die BVAEB.
Ab dann benötigen Sie nur noch das Formular "Folgerechnung" für Ihre Honorar-abrechnung. (Honorare an die BVAEB können auch über das elektronische Abrechnungsportal ELDA abgewickelt werden.
Weitere Informationen siehe unten bzw. auf www.elda.at).
Wenn Sie mehr als die genehmigte Stundenanzahl benötigen, verwenden Sie für die weitere Genehmigung das Formular "Therapeutenangaben – Fortsetzungsantrag".
ACHTUNG: Nach diesem Abrechnungsmodell wird dem/r PatientIn bei einem Fortsetzungsantrag ab der 31. Stunde NUR noch ein Kostenzuschuss gewährt.
Online-Abrechnung über ELDA
Die BVAEB wünscht sich eine fortschrittliche Online-Abrechnung.
Dazu möge man sich mittels E-Mail an die BVAEB wenden: wien.vpa.sonstige@bvaeb.at
Diese Vertragspartnernummer wird zur Online-Abrechnung benötigt. Für die Online-Abrechnung ist eine Handysignatur und die Registrierung im Unternehmensserviceportal (https://www.usp.gv.at/) erforderlich.
Bei Online-Abrechnung sind nur mehr bei Behandlungsbeginn Formulare postalisch zu übermitteln: Erstrechnung mit Abtretungserklärung und Therapeutenangaben – Diagnostik bei Behandlungsbeginn .
Die weiteren Termine können online abgerechnet werden.
3 Varianten zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistung bei der BVAEB (PDF)
Erstrechnung mit Abtretungserklärung (PDF)
Therapeutenangaben – Diagnostik bei Behandlungsbeginn (PDF)
Folgerechnung (PDF)
Therapeutenangaben – Fortsetzungsantrag (PDF)
Beschwerde-Vordruck für PsychotherapeutInnen (PDF)
NÖLP Aktuelles
Ergebnis der der NÖLP-Mitgliederumfrage "Psychotherapie in der Corona-Krise"
Liebe Mitglieder!
Vielen Dank, dass ihr euch so zahlreich an unserer Umfrage beteiligt habt! Obwohl die Teilnahme nur eine Woche (von 8.4. bis 15.4.) möglich war, haben 274 von 497 Mitglieder mitgemacht, das sind sensationelle 55%! Damit haben wir auch ein sehr valides Ergebnis.
Was uns sehr freut ist, dass sich 96% unserer Mitglieder vom Berufsverband gut betreut fühlen. Viele Mitglieder wünschen sich dennoch von uns mehr Öffentlichkeitarbeit (14%), mehr vollfinanzierte Psychotherapieplätze (12%), Masken und Desinfektionsmittel (11%), Vereinheitlichung der Zuschüsse bzw. Kassentarife (10%) und 6% wünschen sich einen Gesamtvertrag.
Was hat die Studie weiter gezeigt?
Fast 70% aller KollegInnen arbeiten ausschließlich in freier Praxis, nur 3% ausschließlich in einer Institution. Rund 30% haben ihr Setting aufgrund der Coronakrise nicht verändert, sie arbeiten nach wie vor in direktem Kontakt in freier Praxis, 12% aus finanzieller Not, 17% lehnen Video- und Telefon als Therapieangebot ab, nur 3% fehlen dafür die technischen Voraussetzungen, 15% arbeiten mit immobilen PatientInnen bzw. machen Hausbesuche, 16% arbeiten mit Kindern, 8% mit kognitiv beeinträchtigte PatientInnen.
Fast 90% bieten Video- bzw Telefontherapie an, das ist erstaunlich hoch. Das am meisten eingesetzte Medium ist das Telefon (90%), bei Videotelefonieprogrammen liegt Skype (43%) vor Zoom (35%). WhatsApp, Signal und Therapsy werden je von über 10% verwendet.
45% der KollegInnen arbeiten normaler Weise zwischen 6-15 Wochenstunden, 17% weniger und 38% mehr. In der Coronakrise hat sich das Bild deutlich verändert: Jetzt arbeiten 46% nur mehr 1-5 Wochenstunden, 26% zwischen 6-10 Stunden, nur 19% mehr und 10% gar nicht. Hier zeigen sich deutlich die finanziellen Einbußen, die unsere Berufsgruppe zurzeit erleidet.
Nur 25% der KollegInnen können derzeit einen Kassenplatz anbieten, wohingegen 57% gern einen Kassenplatz anbieten möchten. Das bedeutet, dass in NÖ zusätzliche 32% (oder rund 160 PsychotherapeutInnen) zur Verfügung stünden. Hier zeigt sich, dass die Krankenkasse ein Nadelöhr zu Lasten der PatientInnen schafft, obwohl das Potential vorhanden wäre. Dadurch kommt es nach wie vor in manchen NÖ Bezirken zu Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr. Ein Missstand, den wir seit vielen Jahren kritisieren.
Hier geht es zum Ergebnis (PDF)
2019
Landtagsantrag zu Gesamtvertrag einstimmig beschlossen
In der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause am 26.6.2019 hat der NÖ Landtag folgenden Resolutionsantrag beschlossen:
"Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und sich bei dieser für die Schaffung eines Gesamtvertrages für Psychotherapie mit dem Österreichischen Berufsverband für Psychotherapie unter Berücksichtigung bereits implementierter qualitätsgesicherter Lösungen einzusetzen. Ziel ist es, eine bundesweit einheitliche, flächendeckende, psychotherapeutische Versorgung im Sinne der Antragsbegründung zu etablieren, die eine adäquate Betreuung und Begleitung der betroffenen PatientInnen sicherstellen kann."
Dieser Antrag wurde von der Grünen-Abgeordneten Mag. Silvia Moser eingebracht und von allen NÖ Parteien EINSTIMMIG angenommen. Unsere intensive, langjährige Lobbyingarbeit trägt Früchte!
Resolutionsantrag im NÖ Landtag von 26.6.2019
NÖLP-Stellungnahme zu geplanter Gesetzesänderung der Verschwiegenheitspflicht im Psychotherapiegesetz
Der NÖLP hat zur geplanten Änderung der psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht im Entwurf des "Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden" eine Stellungnahme abgegeben.
Internetrichtlinie (PDF)
Verhalten in der Öffentlichkeit - Werberichtlinie (PDF)
Informationen für PsychotherapeutInnen um Gewaltschutzgesetz § 15 Psychotherapiegesetz regelt die Verschwiegenheits-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten seit 30.10.2019 neu. Dabei hat der Gesetzgeber ein Maßnahmenbündel gegen Gewalt, insbesondere zum Schutz von Frauen und Kindern, beschlossen und für alle Gesundheits-berufe die Anzeige- und Mitteilungspflichten in den jeweiligen Berufsgesetzen vereinheitlicht. Erläuterungen des BMG dazu finden Sie hier:
BMG-Information zum Gewaltschutzgesetz (PDF)
Weitere wichtige Informationen und Richtlinien des BMGF finden Sie unter:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z/Psychotherapeutin,-Psychotherapeut.html
Bericht von Maria Werni, MSc
Am 29.03.2019 fand die vierte Fachtagung der Kommission für Psychotherapie in Institutionen des ÖBVP (KPI) statt. Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung waren die Rehakliniken und die verschiedenen gültigen Kollektivverträge für angestellte PsychotherapeutInnen. Diesmal war die KPI zu Gast in Niederösterreich und die Veranstaltung wurde gemeinsam mit dem NÖLP organisiert und durchgeführt. Das D&C Cityhotel in St. Pölten erwies sich für diese Tagung als hervorragender Veranstaltungsort. Rund 100 KollegInnen sind unserer Einladung gefolgt und haben an der Tagung teilgenommen.
Was uns besonders gefreut hat, war, dass wir VertreterInnen der verschiedenen Parteien als Gäste begrüßen durften. So hielten Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig und Landtagsabgeordneter Anton Erber (in Vertretung für Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner) einleitende Begrüßungsworte. Im Publikum durften wir die Gesundheitssprecherin der Grünen, Silvia Moser, und die Gesundheitssprecherin der NEOs, Edith Kollermann, begrüßen, die an diesem Thema sehr interessiert waren.
Vorträge
Als erste Vortragende gab uns Primaria Dr.in Alexandra Schosser, ärztliche Leiterin des BBRZ-Med, einen Einblick in das sechswöchige ambulante Rehaprogramm, das von der PVA, die mit 90% Hauptzuweiserin ist, vorgeschrieben wird. Laut Jahresbericht der Pensionsversicherungsanstalt von 2016 waren 39,7 % der ÖsterreicherInnen wegen psychischer Erkrankung berufsunfähig, bei den Frauen waren es sogar 54,3%, bei den Männern 33,1%. Nach ICD 10 leiden 66% an affektiven Störungen (F3), 22% an neurotischen Belastungsstörungen und somatoforme Störungen (F4) und 5% an Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F6). Waren bei Eröffnung der Reha im Jahre 2010 noch 1/3 der PatientInnen berufstätig, so sind es jetzt nur mehr 1/4. Das zeigt: Die Menschen werden kränker. Da die PatientInnen zu Beginn, nach Abschluss und weitere sechs Monate nach Abschluss der Reha einer Testung unterzogen werden, kann nachgewiesen werden, dass durch das Rehaprogramm eine deutliche Reduktion der Symptome, eine deutliche Verbesserung der seelischen Befindlichkeit und der Lebensqualität erzielt werden kann. Das zeigt: Reha wirkt. Die Testungen in der Reha zeigen aber auch, dass jene Menschen, die vorzeitig in vorübergehender oder dauernder Berufsunfähigkeitspension sind, psychisch am meisten belastet sind. Das widerspricht den Aussagen so mancher Politiker, dass die Menschen nicht arbeiten wollen. Es zeigt vielmehr, dass Arbeit eine wichtige und stabilisierende Funktion hat und ein wesentlicher Beitrag zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben ist. Anhand dieser Ergebnisse sollten alle politisch Verantwortlichen erkennen können, dass die Arbeitsbedingungen verändert werden müssen und nicht die Menschen, nicht nur aus humanitärer Sicht, sondern auch im volkswirtschaftlichen Interesse!
Primar Dr. Fritz Riffer, u.a. ärztlicher Direktor von der stationären Rehaeinrichtung Gars am Kamp, berichtete von einer Meta-Analyse über die bisher vorliegenden Evaluationsergebnisse der österreichischen Rehakliniken. 12 Publikationen mit 9 Studien aus 6 verschiedenen österreichischen Rehakliniken mit über 9000 Patientendaten sind in diese Meta-Analyse eingeflossen. Auch hier bestätigt sich der Nutzen von Rehakliniken durch eine signifikante Verbesserung von Prä zu Post. Prim. Riffer berichtete weiter über eine Studie in seiner Einrichtung, die bestätigt, dass nur rund die Hälfte der PatientInnen sofort nach der Reha einen Platz für eine weiterführende ambulante Psychotherapie bekommt, die andere Hälfte geht bedauerlicher Weise leer aus. Dies zeigt erneut die Problematik des Nahtstellenmanagements zwischen stationär und ambulant auf, die aus Effizienzgründen dringend verbessert werden sollte, um sogenannte "DrehtürpatientInnen" zu vermeiden, die immer wieder in die Klinik kommen. Schließlich kostet ein Rehaaufenthalt rund € 8.000,-, um dieses Geld bekommt man schon viel Psychotherapie!
Dr. Wolfgang Schimböck, Mitglied des ÖBVP-Präsidiums und Vorsitzender des OÖLP, berichtet über den Wildwuchs an Kollektivverträgen, die es für PsychotherapeutInnen gibt. Da gibt es den SWÖ (ehemals BAGS), den Kollektivvertrag für Privatkrankenanstalten, den Kollektivvertrag für private Kuranstalten und Rehabilitationskliniken, den Kollektivvertrag der Caritas, das Entlohnungsschema der NÖ Landeskliniken, um nur einige zu nennen. Und die darin festgeschriebenen Gehälter, Gehaltsstufen und Zulagen sind höchst unterschiedlich, sodass es bei selber Tätigkeit, selbem Stundenausmaß und derselben Anzahl von Dienstjahren eine Differenz von bis zu € 1.000,- pro Monat brutto kommen kann. Demnach ist es nicht egal, für wen man arbeitet! Wie kann man diese großen Unterschiede begründen? Außer damit, dass privat geführte Einrichtungen noch schlechter bezahlen als öffentliche, obwohl die Gehälter im Sozialbereich ohnehin schon sehr weit unten liegen. Es stellt sich auch die Frage, ob es eigentlich so viele verschiedene Kollektivverträge braucht.
Dr. Peter Stippl, Präsident des ÖBVP, startete seinen Vortrag mit einem kurzen Video-Beitrag über Burnout aus der ORF-Sendung Eco vom 21.3.2019. Laut diesem Beitrag leiden 8% der Beschäftigten an akutem Burnout, weitere 36% sind gefährdet. Der volkswirtschaftliche Schaden für Burnout kann nur geschätzt werden, beträgt aber vermutlich mehrere Milliarden Euro jährlich und nimmt ständig zu. Auch der betriebswirtschaftliche Schaden ist enorm. Wird Burnout früh erkannt, so belaufen sich die Heilungskosten pro Betroffenen auf ca. 2.000,-, bei zeitverzögerter Diagnose bereits bis zu 18.000,-, bei vollständigem Zusammenbruch auf bis zu 106.000,-. Diese Kosten teilen sich auf in Krankenstandskosten von bis zu 64.000,-, bis zu 36.000,- Therapiekosten und bis zu 6.000,-Medikamentenkosten. Die Krankenstandsfälle für psychische Erkrankungen haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt und dauern durchschnittlich 36 Tage, wohingegen die Krankenstandsdauer bei körperlichen Erkrankungen bei durchschnittlich 10 Tagen liegt.
Dr. Stippl zitierte weiter aus dem aktuellen Rechnungshofbericht vom März 2019. Demnach lagen die Aufwendungen für Invaliditätspensionen und Rehabilitationsgeld für psychische Erkrankungen im Jahr 2016 bei knapp 1 Mrd. Euro. Die Zahl der Krankenstandstage aus psychischen Gründen stieg bei Erwerbstätigen von 2007 bis 2016 um 94 % bzw. rd. 1,80 Mio. Tage, der Mehraufwand für Krankengeld lag bei mind. 35 Mio Euro. Der Rechnungshofbericht kritisiert in seinem Bericht, dass die Ausgestaltung der Versorgung mit Psychotherapie nach wie vor von der gesetzlichen Regelung abweicht, da es immer noch keinen Gesamtvertrag gibt. Er beanstandet weiter die großen Unterschiede in den Leistungen zwischen den einzelnen Versicherungsträgern und die Intransparenz.
Prof. Dr. Berhard Rupp, Gesundheitsexperte von der NÖ AK, referierte in bekannt humorvoller Weise und verglich die Position der PsychotherapeutInnen mit der des "Kleinen Ich bin Ich" von Mira Lobe. Das Problem der PsychotherapeutInnen sei seiner Meinung nach, dass sie nicht genau wissen, zu wem sie gehören. Sie haben Ähnlichkeiten mit einigen anderen Berufsgruppen und sind dennoch nicht mit ihnen ident. Es fehle das Alleinstellungsmerkmal, was von Psychologen, Lebens- und Sozialberatern etc. eindeutig unterscheidet. Faktum sei: Der Gesundheitsmarkt ist heiß umkämpft und es gibt viel Konkurrenz.
Anschließende Podiumsdiskussion
In der nachmittäglichen Podiumsdiskussion betont Mag.a Barbara Haid (TLP-Vorsitzende) die Wichtigkeit der Vernetzung, welche in Tirol zu einer Verbesserung der Lage für PsychotherapeutInnen gebracht hat. Prim. Dr. Riffer macht das derzeitige Problem in der heterogenen Finanzierung fest, wonach schwer kranke Menschen wie heiße Kartoffel rasch weitergereicht werden, anstatt dass alle an einem Strang ziehen. Willi Steinkellner von der vida meint, dass sich die Verantwortlichen die falsche Frage stellen. Es heißt immer nur: "Was können wir uns leisten?" statt "Was braucht der/die Betroffene?" Das heißt, es geht immer nur ums Geld. Prof. Dr. Rupp sieht auch einen Wertewandel: Das bio-psycho-sozial Modell ist nichts (mehr) wert, es geht wieder in Richtung Techniklastigkeit. Für Geräte werden zig-Tausende ausgegeben, das zwischenmenschliche Gespräch scheint wieder an Wert zu verlieren. Außerdem können die PsychotherapeutInnen keine Produktionssteigerung wie anderen Sparten anbieten, denn ein 50-minütiges Gespräch dauert nach wie vor 50 Minuten und schneller reden scheint auch keinen Sinn zu machen.
Alles in allem war es eine sehr informative und spannende Tagung mit vielen Inputs und Möglichkeiten sich auszutauschen. Wir werden unsere Botschaft weitertragen und unsere Ziele weiterverfolgen. Ich denke, dass wir mit dieser Veranstaltung einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben.